MENÜ SCHLIEßEN

1. Abschluss des Reisevertrages:
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung unterbreiten Sie uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung zustande, die Sie bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach ausgehändigt bekommen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet.
1.2. Ihre Reiseanmeldung nehmen wir schriftlich, mündlich, fernmündlich und auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) entgegen. Ziffer 1.1. gilt ebenso für die elektronischen Reiseanmeldungen, deren Zugang der Reiseveranstalter umgehend elektronisch bestätigt. Telefonisch getätigte Reiseanmeldungen sind lediglich verbindliche Reservierungen, worauf der Anmelder ausdrücklich hinzuweisen ist. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. geschlossen werden.
1.3 An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Übermittlung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Reiseveranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.4. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (z.B. Besuch von Veranstaltungen) ist der Reiseveranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Reiseveranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).
1.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie nicht innerhalb dieser Bindungsfrist widerrufen.

2. Bezahlung:
2.1. Voraussetzung für die Fälligkeit jeglicher Zahlungen an uns ist die vorherige Übergabe des Sicherungsscheins gemäß § 651 k Abs. 3 BGB.
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EURO 75,- nicht, so darf der komplette Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3. Wird der Reisevertrag erst innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn abgeschlossen, ist der vereinbarte Reisepreis nach Maßgabe von Ziff. 2.1. Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher oder Beförderungsschein) soweit erforderlich, sofort zu bezahlen.
2.4. Wird der Reisevertrag früher als 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen, ist nach Maßgabe von Ziff. 2.1. vom Reisenden eine Anzahlung von 20 % bei Mehrtagesfahrten und 25% bei Flug-, Schiffs- und/oder Kombinationsreisen vom vereinbarten Reisepreises bei Vertragsabschluss zu leisten. Der Restbetrag ist frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für diese Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelvoucher oder Beförderungsschein) und unter Berücksichtigung von Ziffer 8.1., zu zahlen.
2.5. Tagesfahrten sind stets bei Buchung fällig. Fernmündliche Anmeldungen oder Anmeldungen auf elektronischem Weg (E-Mail) für Tagesfahrten können nur mit Kreditkarte VISA/Eurocard bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass hierfür weitere Gebühren entstehen – Ihre Berr-ReiseExperten beraten Sie gerne. Anmeldungen zu Tagesfahrten über unser online Buchungsportal erfolgen im Lastschriftverfahren.
2.6. Reiseversicherungsbeträge sind immer bei Abschluss fällig.
2.7. Umbuchungs-, Rücktritts- oder Bearbeitungskosten sind sofort fällig.
2.8. Wird der vereinbarte Reisepreis vor Reisebeginn nach Maßgabe von Ziff. 2.1. ganz oder teilweise nicht bezahlt, ist der Reiseveranstalter zur Auflösung des Reisevertrags und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, soweit nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vorliegt.

3. Leistung/Preis:
3.1. Die vertraglichen Reiseleistungen ergeben sich aus der Beschreibung im Prospekt oder Katalog und den Angaben in der Reiseanmeldung. Für die Durchführung von einzelnen Ausflügen ist je nach Reise eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Programmänderungen, Entfall von Ausflügen mangels Mindestteilnehmerzahl etc.), die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und die von uns nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.2. Wir setzen Sie von erforderlichen Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis. Im Falle erheblicher Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die den Zweck der Reise verändern würden, sind Sie berechtigt, vom Reisevertrag unentgeltlich zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, soweit wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
3.3. Wir behalten uns vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss im Falle von Erhöhungen der Beförderungskosten, von Erhöhungen von Gebühren oder Abgaben, wie Flughafen- oder Hafengebühren, Luftverkehrsabgaben oder Änderungen der für die fragliche Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
3.3.1. Nach Abschluss des Reisevertrages entstehende Erhöhungen der bei Vertragsabschluss noch geltenden Beförderungskosten, insbesondere von Treibstoffkosten, können wir nach folgender Maßgabe auf den Reisepreis umlegen:
– soweit die Erhöhung auf den einzelnen Sitzplatz bezogen ist, können wir diesen Erhöhungsbetrag vom Kunden verlangen.
– soweit die Erhöhung vom Beförderungsunternehmen für das gesamte Beförderungsmittel geltend gemacht wird, können wir die geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der belegten Sitzplätze dieses Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz vom Kunden verlangen.
3.3.2. Nach Abschluss des Reisevertrages uns gegenüber geltend gemachte Erhöhungen der bei Abschluss des Reisevertrages geltenden Gebühren oder Abgaben, wie Flughafen-, Hafengebühren oder Luftverkehrsabgaben, können von uns in dem Umfang durch Erhöhung des Reisepreises auf den Kunden umgelegt werden, in dem sich für uns die Reise durch diese nachträgliche Erhöhung verteuert hat.
3.3.3. Nach Abschluss des Reisevertrages eintretende Änderungen der Wechselkurse berechtigen uns zu einer Erhöhung des Reisepreises in dem Umfang, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
3.3.4. Eine Erhöhung nach Ziff. 3.3. ist zudem nur zulässig, wenn zwischen Abschluss des Reisevertrages und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar waren.
3.3.5. Bei einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir den Kunden unverzüglich nach Kenntnis der Erhöhung informieren. Die Geltendmachung der Erhöhung ist nur zulässig, wenn sie dem Kunden spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt zugeht. Eine Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises berechtigt den Kunden, vom Reisevertrag kostenfrei zurückzutreten oder aber die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise zu verlangen, soweit wir eine solche aus unserem Angebot ohne entsprechenden Mehrpreis anbieten können. Der Kunde ist allerdings verpflichtet, diese Rechte unverzüglich gegen uns geltend zu machen, nachdem ihm die Mitteilung der Preiserhöhung zugegangen ist.

4. Beförderung:
4.1. Die Beförderung erfolgt in modernen Reisebussen gemäß Leistungsbeschreibung. Auf Zubringerstrecken können auch Busse eingesetzt werden, die nicht dem ausgeschriebenen Komfort entsprechen. Wir bitten um Verständnis, dass in allen Bussen striktes Rauchverbot besteht; es werden jedoch ausreichend Pausen eingelegt.
4.2. Sitzplatzreservierungen führen wir gerne wenn möglich nach Ihren Wünschen durch. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass hier kein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplatznummern besteht, da es jederzeit zu Busänderungen/-verschiebungen beim Einsatzplan kommen kann. Dies beinhaltet auch die Sitzauswahl in unseren Liegebussen.
4.3. Ein Koffer bis 20kg und ein Handgepäckstück pro Reisegast können kostenlos mitgeführt werden. Weitere Gepäckstücke können nur gegen gesonderte Vergütung befördert werden. (2. Koffer 5€; Fahrrad 10€ pro Weg)
4.4. Bei Flug-, Schiffs- und/oder Kombinationsreisen entnehmen Sie die Beförderungsdetails der zugehörigen Reiseausschreibung oder aus Ihren Reiseunterlagen.

5. Zimmerbelegung:
Der Bezug der Zimmer ist in der Regel nach 12.00 Uhr möglich, auch wenn die Ankunft vor diesem Zeitpunkt erfolgen sollte. Wir bitten dafür ausdrücklich um Verständnis.

6. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen:
Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Jeder Reisegast ist für die Einhaltung der geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, außer, wenn Sie durch uns schuldhaft unzutreffend informiert wurden. Bitte informieren Sie sich also rechtzeitig!
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweils diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

7. Rücktritt des Kunden/Ersatzperson:
7.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich unter genauer Angabe der Reisedaten zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang bei uns.
7.2. Tritt der Kunde oder ein Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dieser Ersatzanspruch wird von uns vorbehaltlich Ziff. 7.3. pauschaliert geltend gemacht abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts aus dem nachfolgend genannten Prozentsatz des Reisepreises für
Mehrtagesbusreisen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom 14. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 7 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 %
Am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
Flug-, Schiffs- und/oder Kombinationsreisen:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 50 %
vom 30. bis zum 16. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 15. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab 3. Tag bzw. bei Nichtantritt der Reise 95 %
Tagesfahrten können bis 15 Tage vor Abfahrt gegen ein Bearbeitungsentgelt von 5€ pro Vorgang umgebucht oder storniert werden. Umbuchungen und Stornierungen von 14 Tage bis 3 Tage vor Abreise berechnen wir mit 50%. Umbuchungen danach, sind wie Stornierung und Neuanmeldung zu betrachten. Für Stornierungen bis Abfahrtstag oder bei Nichterscheinen berechnen wir 90% vom Reisebetrag. Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis enthaltene Eintrittskarten für Veranstaltungen z.B. Musicals/Theater/Parks/Skipässe nicht erstattungs- oder umbuchungsfähig sind.
Für Sondergruppenreisen z. B. Schiffsreisen im Vollcharter, Sonderveranstaltungen z.B. Berr-Events können speziellen Storno- und Zahlungsbedingungen vereinbart werden, diese entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung.
7.3. Dem Kunden oder Teilnehmer bleibt es vorbehalten, uns nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden oder geringere Aufwendungen entstanden sind, als die von uns geforderte Pauschale. Uns bleibt vorbehalten, unter Nachweis eines höheren Schadens oder höherer Aufwendungen als die vorgesehene Pauschale anstelle der Pauschale den tatsächlichen Schaden oder Aufwand geltend zu machen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und einer Reisegepäckversicherung(u.a. Fahrräder).
7.4. Bis zum Reisebeginn kann jeder angemeldete Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reiseanmelder uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkosten sind auf Nachweis zu vergüten, mindestens aber in Höhe eines pauschalen Entgelts von EURO 25,– pro Person.
Soweit Umbuchungen/Änderungen nach Vertragsschluss bis 31 Tage vor Abreise bei Mehrtagesbusreisen möglich sind, ist der Reiseveranstalter berechtigt ein Umbuchungsentgelt von 25€ zu verlangen. Umbuchungen/Änderungen ab 30 Tage vor Abfahrt nur auf Anfrage möglich.
Umbuchungen bei Flug-, Schiffs- und Kombinationsreisen unterliegen stets den Bedingungen unter Punkt 7.2.; Namensänderungen sind nur bedingt vor Unterlagenproduktion/Ticketausstellung möglich. Dem Reiseanmelder und dem Dritten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Mehrkosten entstanden sind.

8. Rücktritt des Veranstalters:
8.1. Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl für die Reise nicht erreicht oder fällt ohne unser Verschulden ein Leistungsträger aus, behalten wir uns eine Kündigung des Reisevertrages vor. Die Rücktrittserklärung erfolgt spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Tagesfahrten informieren wir Sie spätestens bis 1 Tag vor Abfahrt.
8.2. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten dem Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat das Recht dies unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters (Ziffer 8.1.) geltend zu machen.
8.3. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 8.2. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
8.4. Soweit nicht anders beschrieben(Prospekt/Katalog oder Reisebestätigung), beträgt die Mindestteilnehmerzahl in der Regel bei allen Reisen 20 Personen.

9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Reisevertrag nach Maßgabe des § 651 j Abs. 1 BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung nach § 651 j Abs. 2 BGB verlangt werden. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

10. Haftungsbeschränkung:
10.1. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2. Unsere Haftung aus unerlaubter Handlung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen oder internationalen Regelungen bleiben unberührt.
10.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Bergbahnfahrten etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind oder sich dies eindeutig aus den Umständen ergibt, es sei denn, uns liegt ein Organisations- oder Hinweisverschulden zur Last.

11. Gewährleistung:
Unsere Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten:
12.1. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reiseteilnehmer trotz Abmahnung weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachliche Anordnungen und Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung/en ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
12.2. Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
12.3. Bei Rad- und Wanderreisen sind geeignete und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Ausrüstungen mitzunehmen und zu verwenden. Bei Rad- oder Bergtouren hat der Reiseteilnehmer selbst für seine erforderliche Sicherheitsausstattung (Helmpflicht!) zu sorgen. Bei Wanderreisen ist geeignete Ausrüstung und Schuhwerk unabdingbar.

13. Schlussbestimmungen:
13.1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
13.2. Gerichtsstand für alle Klagen zum Reisevertrag ist unser Sitz, soweit nicht ein zwingender anderweitiger Gerichtsstand gegeben ist. Für Klagen gegen unseren Vertragspartner oder einen Reiseteilnehmer ist dessen Sitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen einen Kaufmann, juristische Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, in diesem Fall besteht als Gerichtstand unser Sitz.
13.3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Anfechtung des Reisevertrages.
13.4. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stellen und gespeichert werden, unterliegen den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und sind deshalb gegen unzulässige Verwendung geschützt.

Veranstalter und Sitz:
BERR REISEN GMBH Hermann-Oberth-Straße 4 • 83052 Bruckmühl • www.berr-reisen.de Stand Juli 2016